Wissen
Bayerische
Architektenkammer.
Die ByAK als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Aufgaben, Berufsbezeichnungsschutz, Mitgliedschaft und Architektouren in Bayern.
Die ByAK in Zahlen
Größte Architektenkammer
Deutschlands.
Was ist die ByAK?
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Berufsvertretung der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Bayern. Sie wurde 1964 gegründet und hat ihren Sitz in München. Mit rund 24.000 Mitgliedern ist sie die größte Architektenkammer Deutschlands.
Die Pflichtmitgliedschaft in der ByAK ist Voraussetzung dafür, in Bayern eine der geschützten Berufsbezeichnungen führen zu dürfen: Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner. Wer diese Bezeichnungen ohne Kammermitgliedschaft führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Architektengesetz (BayArchG).
Aufgaben der Bayerischen Architektenkammer
Die ByAK nimmt eine Reihe gesetzlicher und berufsständischer Aufgaben wahr:
- Führung der Architektenlisten für alle vier Berufsgruppen
- Schutz der Berufsbezeichnungen: Verfolgung unberechtigter Verwendung
- Erlass der Berufsordnung und Überwachung ihrer Einhaltung
- Förderung der Baukultur in Bayern
- Weiterbildungsangebote für Mitglieder
- Veranstaltung der jährlichen Architektouren
- Politische Interessenvertretung des Berufsstands gegenüber Gesetzgebern und Behörden
Berufsbezeichnungsschutz in Bayern
Der Schutz der Berufsbezeichnungen ist eine der wichtigsten Aufgaben der ByAK. In Bayern darf sich nicht jeder Architekt nennen – auch nicht, wer ein Architekturstudium absolviert hat. Voraussetzung ist die Eintragung in die Architektenliste der ByAK. Diese setzt neben dem Hochschulabschluss in der Regel eine zweijährige Berufspraxis voraus.
Geschützt sind nicht nur die Bezeichnungen selbst, sondern auch Wortverbindungen: „Architekturbüro", „Architektur" im geschäftlichen Kontext, „Innenarchitekturbüro" – all das darf nur verwenden, wer die entsprechende Eintragung besitzt oder nachweislich eingetragene Mitglieder beschäftigt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Bauherren können die Eintragung eines Architekten oder Innenarchitekten online im öffentlichen Mitgliederverzeichnis der ByAK unter www.byak.de überprüfen.
Architektouren Bayern
Die Architektouren sind das bekannteste öffentliche Format der Bayerischen Architektenkammer. Jedes Jahr am letzten Juniwochenende öffnen rund 200 herausragende Bauten in allen sieben Regierungsbezirken Bayerns ihre Türen für die breite Öffentlichkeit. Ein unabhängiger Beirat wählt die Projekte aus – nach Gesichtspunkten architektonischer Qualität, Innovationskraft und regionalem Bezug.
Die Architektouren sind eine einzigartige Möglichkeit, zeitgenössische Architektur in Bayern unmittelbar zu erleben – nicht in Büchern oder Zeitschriften, sondern vor Ort, oft mit den planenden Architekten als Gesprächspartner. Der Eintritt ist frei.
Ergänzend wählen ByAK und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr jährlich besonders energieeffiziente Bauten als „Beispielhafte Bauten Bayern" aus – eine Datenbank nachhaltiger Architektur im Freistaat.
ByAK-Mitgliedschaft: Was sie bedeutet
Die Kammermitgliedschaft ist für Bauherren ein verlässliches Qualitätsmerkmal. Ein eingetragener Architekt oder Innenarchitekt in Bayern ist verpflichtet:
- Eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zu unterhalten
- Die Berufsordnung der ByAK einzuhalten
- Sich regelmäßig weiterzubilden (Fortbildungspflicht)
- Eigenverantwortlich, unabhängig und fachlich kompetent zu handeln
Diese Pflichten schützen Bauherren. Wer einen eingetragenen Architekten oder Innenarchitekten beauftragt, hat Gewissheit über Qualifikation, Versicherungsschutz und berufsrechtliche Bindung des Auftragnehmers.
Berufsgruppen der ByAK
Vier geschützte Berufsbezeichnungen.
Architekt
Planung und Realisierung von Gebäuden aller Art. Hochbau, Wohnungsbau, Gewerbebau, öffentliche Bauten. Vollständige Leistungsphasen nach HOAI.
Innenarchitekt
Gestaltung von Innenräumen nach funktionalen und ästhetischen Kriterien. Eigenständige Fachdisziplin, eigene ByAK-Liste, eigenes Leistungsbild.
Landschaftsarchitekt
Planung von Außenanlagen, Grünflächen, Parks und Freiräumen. Wichtige Disziplin für Klimaanpassung und Stadtentwicklung in Bayern.
Stadtplaner
Bauleitplanung, städtebauliche Konzepte, Freiraumplanung. Arbeit für Kommunen, Planungsverbände und private Auftraggeber in Bayern.
ByAK-Adresse
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
www.byak.de
Mitgliederverzeichnis
Das öffentliche Verzeichnis aller eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Bayern ist online unter byak.de einsehbar.
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